Lesbische Paare

Weibliche Paare, die eine Familie formen möchten, Hilfe suchen und Fragen haben, finden die Antworten bei uns. Um schwanger zu werden, müssen sie sich einer assistierten Reproduktionsmethode unterziehen.

Im Artikel 6 12/2016 vom 26 Mai ist die assistierte Reproduktion eines Menschens festgelegt:

“Jede Frau, die älter als 18 Jahre ist hat, unabhängig von ihrem Familienstand oder ihrer sexuellen Orientierung, das Recht Techniken der assistierten Reproduktion durchführen zu lassen, insofern Sie dieser Behandlung freiwillig schriftlich zustimmt. Diese Frau kann sowohl Spenderin, als auch Empfängerin sein.”

Die ausgewählte Technik ist immer die passendste für die jeweilige Frau. Um die mögliche Methode herauszufinden, müssen wir zuvor eine Analyse machen, die uns bei der Diagnose hilft.

Die assistierten Reproduktionsmöglichtkeiten, denen sich lesbische Paare unterziehen können, sind folgende:

  1. Künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Spenders (KBS).
  2. In-Vitro-Fertilisation mit dem Samen eines Spenders (IVF).
  3. Einpflanzung von befruchteten Eizellen mit Spendersamen (doppelte Spende).
  4. Einpflanzung von gespendeten Embryonen anderer Paare.
  5. Einpflanzung der Eizellen der Partnerin.

Das Ergebnis hängt zum grössten Teil vom Alter der Frau und der Existenz von anderen Gründen der Sterilität ab.

Bei der Methode der Einpflanzung der Eizellen kann das weibliche Ehepaar die Schwangerschaft teilen. Diese Methode besteht aus der IVF. Eine der beiden trägt die Eizellen bei und die trägt das Baby aus. So ist eine die genetische Mutter, während die andere das Baby gebärt.

Die Samenspender sind immer anonym und werden von dem medizinischen Team ausgewählt, so wie es im Artikel 6.4 des Gesetzes 14/2016 festgelegt ist: “Wird eine assistierte Reproduktion durchgeführt, kann lediglich das Ärzteteam den anonymen Samenspender, der die besten Konditionen hat, auswählen.”

Es ist wichtig, dass beide Seiten eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der über die legalen Rechte und die der Nachkommen informiert wird. Seit 2007 ist in Spanien die doppelte Mutterschaft auf dem Standesamt möglich, insofern es sich um eine Ehe handelt.